Auf der 96. JuMiKo haben sich BRAK und regionale Anwaltskammern geschlossen gegen eine Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ausgesprochen. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Unternehmen unparteiische Beratung durch Eigeninteressen gefährden und Ratsucher so vor nicht erkennbare Risiken stellen. Die bestehenden berufsrechtlichen Regelungen sichern Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und die Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Kammern fordern deshalb, das aktuelle RDG zur Wahrung von Transparenz und Verbraucherschutz uneingeschränkt beizubehalten. Bund und Länder müssen klar ablehnen.
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Regionalpräsidenten schließen sich bundesweit BRAK-Apellen in RDG-Frage geschlossen an
Anlässlich der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bekräftigen die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammerpräsidenten gemeinsam ihren Einsatz für das bestehende Rechtsdienstleistungsgesetz. Auf Basis zahlreicher Landes-Stellungnahmen üben sie scharfe Kritik am bayerischen Vorschlagsentwurf, der als Bedrohung unabhängiger anwaltlicher Beratung angesehen wird. Im Interesse des Verbraucherschutzes und berufsrechtlicher Vorgaben fordern sie Bund und Länder zu einer klaren Zurückweisung auf. Sie betonen die Bedeutung absolut nicht verhandelbar sind.
Unabhängige Beratung droht zu erodieren durch Versichererinteressen unkontrolliert stark
Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Berater setzen auf Kosteneffizienz, wodurch Interessenkonflikte unvermeidbar werden. Diese Konflikte bleiben für Mandantinnen und Mandanten meist undurchsichtig, da relevante Informationen nicht proaktiv offengelegt werden. Wiederholte Nachfragen sind erforderlich, um zugesagte Deckungsleistungen durchzusetzen. Diese Hürde schwächt das Vertrauen der Versicherten in den Rechtsschutz und verdeutlicht, dass unabhängige anwaltliche Vertretung für eine transparente und zuverlässige Rechtsberatung unerlässlich ist und macht deutlich, dass Transparenz sowie klare berufsrechtliche Regeln nötig.
Rechtsdienstleistungsgesetz stellt sicher unabhängige, verpflichtende und transparente, qualitätsgesicherte Rechtsberatung
Direkte Rechtsberatung durch Versicherungsunternehmen birgt das Risiko, dass notwendige Maßnahmen zugunsten von Kostensenkungsvorgaben zurückgestellt werden. Mandanten stehen damit ohne neutrale Instanz da, um Entscheidungen anfechten zu können. Externe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hingegen unterliegen strengen Berufsregeln und beraten ausschließlich im Anliegen ihrer Auftraggeber. Sie garantieren somit eine vollständige Prüfung aller rechtlichen Handlungsoptionen und eine konsequente Durchsetzung, wodurch Rechtsschutz dauerhaft zugänglich und kostengünstig bleibt.
RDG-Pflichten stellen sicher, dass Anwälte Unabhängigkeit und Schweigepflicht wahren
Im Rechtsdienstleistungsgesetz sind berufsrechtliche Vorschriften festgelegt, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Unabhängigkeit, höchste Verschwiegenheit und konsequente Unvereinbarkeit von Interessenkonflikten vorschreiben. Diese gesetzlichen Sicherungen bilden eine belastbare Basis für neutrale und qualitativ hochwertige Mandatsbetreuung. Mandantinnen und Mandanten profitieren von eindeutig definierten Qualitätsstandards. Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Wirtschaftsunternehmen verfügen nicht über eine vergleichbare berufsrechtliche Regulierung, weshalb dort ökonomische Interessen die Unabhängigkeit und Transparenz der Rechtsberatung gefährden können.
Wessels kritisiert bayerische Landesväter für naive Ignoranz gegenüber Versichererkonflikten
Für Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, ist der bayerische Vorstoß ein eindeutiges Geschenk an Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandanten. Er kritisiert, dass die vorgeschlagene organisatorische Trennung innerhalb der Versicherer keinerlei wirksamen Schutz vor Interessenkonflikten biete und lediglich den Anschein von Neutralität erwecke. Wessels richtet einen dringlichen Appell an die Justizminister von Bund und Ländern, die Pläne abzulehnen und den professionellen Standard freier Rechtsberatung nicht zu gefährden.
Transparente Rechtsberatung, Schutz durch RDG bleiben mit BRAK-Verteidigung sicher
Indem die Bundesrechtsanwaltskammer das Rechtsdienstleistungsgesetz verteidigt, sichert sie den hohen Standard unabhängiger Rechtsberatung. Ratsucher gewinnen Zugang zu professionell, transparent und berufsrechtlich regulierter Unterstützung, die einen effektiven Verbraucherschutz garantiert. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen verhindern Interessenkonflikte, schützen Mandantenrechte und erhalten die Neutralität der Anwaltstätigkeit. Gleichzeitig bleibt der Zugang zu juristischen Dienstleistungen niedrigschwellig. Durch diese Initiative wird das Vertrauen in die Anwaltschaft langfristig gestärkt und die Rechtssicherheit erhöht.

